Rezept- und Überweisungsanfragen

Anfragen zu Rezepten und Überweisungen können Sie uns sowohl per Kontaktformular, als auch an u.g. e-Mail-Adresse, persönlich über unseren Rezeptbriefkasten im Eingangsbereich der Praxis oder telefonisch über unsere Sprachbox zukommen lassen. Bitte hinterlassen Sie hierfür in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, sowie ihr Geburtsdatum. 

Die eingehenden Rezept- und Überweisungsanfragen werden täglich von uns bearbeitet. Die Rezepte können am folgenden Werktag ab 10.00 Uhr mithilfe Ihrer elektronischer Gesundheitskarte oder der eRezept-App in einer Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden. Anfragen, die nach 12.00 Uhr eingehen, können für den Folgetag nicht mehr berücksichtigt werden, sodass eine Abholung erst am übernächsten Werktag möglich ist. 

Bitte beachten Sie, dass zur Bearbeitung Ihrer Anfrage die Krankenversicherungskarte für das aktuelle Quartal vorliegen muss. 

Anfragen die am Freitagnachmittag sowie am Wochenende und Feiertagen eingegangen sind, werden am nächsten Arbeitstag bearbeitet und können am darauffolgenden Werktag ab 10.00 Uhr eingelöst werden.

Sofern Sie bereits über eine elektronische Gesundheitskarte verfügen, ist es durch die Digitalisierung der Rezepte für gesetzlich Versicherte nicht mehr nötig das Rezept in Papierform abzuholen. Ausgenommen sind BTM-Rezepte, Hilfs- und Heilmittelverordnungen. Diese erhalten Sie weiterhin auf dem bekannten Muster.

Bitte beachten:  Es können nur Folgerezepte angefordert werden. Medikamente, die Sie noch nicht von uns erhalten haben, können erst nach einem ärztlichen Aufklärungsgespräch ausgestellt werden.

 

Weitere Informationen zum eRezept finden Sie auf der Homepage der gematik oder bei Ihrer Krankenkasse.

Hinweis zur Heilmittelverordnung

aufgrund der aktuellen Heilmittel-Richtlinie möchten wir Sie über folgende Sachverhalte hinsichtlich der Heilmittelverordnungen wie Physio- und Ergotherapie informieren:

Grundregel (siehe Heilmittelvereinbarung vom 01.01.2024 nach § 84 SGB V):

Ist eine Einzeltherapie medizinisch nicht zwingend erforderlich, wird aufgrund gruppendynamisch gewünschter Effekte oder im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots die Gruppentherapie verordnet.

Sollte der Therapeut im Laufe der Behandlung die Erkenntnis erlangen, dass das gewünschte Ziel nicht über die Gruppentherapie erreicht werden kann, ist er ermächtigt die Therapieform eigenständig, unter Angabe entsprechender Gründe, auf dem Vordruck (Muster 13) von einer Gruppen- in eine Einzeltherapie zu ändern. 

Eine Änderung der Verordnung durch den Arzt ist nicht erforderlich.

Die Änderung der Behandlungsfrequenz bedarf der Rücksprache mit dem verordnenden Arzt.

Änderungen sind auf dem Vordruck zu dokumentieren.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

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Telefon: 05323 - 9489988

E-Mail: rezepte@praxis-dr-dekowski.de

Adresse: Burgstätter Str. 6, 38678 Clausthal-Zellerfeld

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